Anmeldung zur (eingeschränkten) Zusatzprüfung zur Lehrabschlussprüfung „Abwassertechnik“ möglich
Gemäß der am 24. April 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten neuen Abwassertechnik-Ausbildungsordnung ist es ab dem 1. Jänner 2025 möglich, mit einem Abschluss der Klärfacharbeiter:innen-Prüfung gemäß ÖWAV-Regelblatt 15 und einem bereits zuvor abgeschlossenen einschlägigen Lehrberuf zur Lehrabschlussprüfung „Abwassertechnik“ in Form einer eingeschränkten (mündlichen) Zusatzprüfung anzutreten.
Die
Anmeldung zu dieser Zusatzprüfung für den Standort Wien wurde vor kurzem von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) freigeschaltet. Interessierte Prüfungskandidat:innen müssen sich hierfür über
https://lehre.wko.at/start einzeln anmelden. Nach dem Einstieg sind zunächst die Rubrik „Prüfungsanmeldungen als Kandidat“ und anschließend die Rubrik „Zusatzprüfung (LAP)“ auszuwählen. Wichtig: Für einen Antritt in Wien muss das Bundesland Wien ausgewählt werden.
Bei der Anmeldung zur Zusatzprüfung ist es zwingend erforderlich, das Zeugnis der erfolgreich bestandenen Klärfacharbeiter:innen-Prüfung hochzuladen. Ohne diesen Nachweis ist eine Zulassung nicht möglich. Anmeldungen für die Zusatzprüfung im Frühjahr 2025 müssen spätestens bis Ende Jänner 2025 eingereicht werden.
Für Fragen zur Anmeldung stehen die Vertreter:innen der Wirtschaftskammer Wien gerne zur Verfügung (
lehrabschluss@wkw.at). Weitere Informationen sind auch im Erklärvideo der Wirtschaftskammer zur
Online-Anmeldung zur LAP zu finden.
Die Zuständigkeit für die Lehrabschlussprüfung in Wien umfasst grundsätzlich Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsort in den Bundesländern Wien, Burgenland, Niederösterreich, Kärnten und Steiermark. In Einzelfällen können auch Kandidat:innen aus anderen Bundesländern zur Zusatzprüfung in Wien zugelassen werden. Personen aus Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind aktuell der Lehrlingsstelle der WKO Oberösterreich zugeordnet.
Titelfoto: Symbolfoto ÖWAV-Archiv