18.06.24
EU-Renaturierungsgesetz beschlossen
Die EU-Staaten haben die umstrittene Verordnung zur Wiederherstellung von Naturflächen beschlossen. Die EU-Umweltminister und -ministerinnen sprachen sich am Montag (17.6.) auf einem Treffen in Luxemburg für die Verordnung aus, womit sie nun umgesetzt werden kann. Der Renaturierungspakt verpflichtet die Länder der Europäischen Union, bis 2030 auf mindestens einem Fünftel ihrer Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur zu ergreifen.
 
Das EU-Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) ist ein zentraler Teil des umfassenden Klimaschutzpakets „Green Deal“, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Das übergeordnete Ziel ist die langfristige und nachhaltige Wiederherstellung biologisch vielfältiger und widerstandsfähiger Ökosysteme. Das bedeutet unter anderem aufgeforstete Wälder, wiedervernässte Moore sowie natürlichere Flussläufe und in der Folge den Erhalt der Artenvielfalt.
 
Alle Umweltorganisationen sowie unzählige Wissenschafter:innen haben in den vergangenen Monaten die Bedeutung dieses Beschlusses betont und begrüßen diese Entscheidung als einen Wendepunkt für die ökologische Abwärtsspirale in Europa, zur Wiederherstellung eines guten Zustandes geschädigter Ökosysteme und Lebensräume bis zum Jahr 2050!
 
In erster Linie gibt das Gesetz dabei den Mitgliedstaaten der EU den Auftrag, nationale Pläne zum Naturschutz zu erstellen, um so zu garantieren, dass die EU ihre internationalen Artenschutzverpflichtungen einhält. Das EU-NRL hilft also, teilweise bereits seit mehreren Jahrzehnten bestehende Schutzkonzepte und gesetzliche Vorgaben wie Natura 2000, die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie sowie die EU-WRRL umzusetzen und trägt dazu bei, strategische Pläne mit bisher fehlenden klaren Zeitrahmen bis 2050 zu entwickeln. 
 
Die Mitgliedstaaten können dabei flexibel die eigenen Bedürfnisse berücksichtigen – gleichzeitig werden jedoch für ganz Europa einheitliche Spielregeln festgelegt. Die Union stellt Finanzmittel für die Umsetzung in Form von Förderungen zur Verfügung. Verpflichtungen zur Außer-Nutzung-Stellung beinhaltet das Gesetz nicht. Auch der Ernährungssicherheit wird große Bedeutung eingeräumt. 
 
>> Quellen bzw. nähere Informationen: BMK; BMK-Infothek; Umweltdachverband; Umweltbundesamt, orf.at
 
Foto: BML/Haiden

Zurück

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

ÖWAV-RB 222 „Numerische Modellierung von Porengrundwasserleitern“ – Begutachtung

Der ÖWAV-Arbeitsausschuss „Grundwassermodellierung“ hat den Entwurf zum Regelblatts 222 „Numerische Modellierung von Porengrundwasserleitern“ fertiggestellt. Stellungnahmen sind bis 15. September möglich.

EU-Renaturierungsgesetz beschlossen

Die EU-Staaten haben die umstrittene Verordnung zur Wiederherstellung von Naturflächen beschlossen. Der Renaturierungspakt verpflichtet die Länder der Europäischen Union, bis 2030 auf mindestens einem Fünftel ihrer Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur zu ergreifen.


ÖWAV-Regelblatt 45 „Oberflächenentwässerung“ in Stellungnahme

Die ÖWAV-UA „Überarbeitung Regelblatt 45“ hat am 13. Juni 2024 den Entwurf der 2., vollständig überarbeiteten Auflage des ÖWAV-Regelblatts 45 „Oberflächenentwässerung durch Versickerung in den Untergrund“ fertiggestellt und zur Stellungnahme verabschiedet. 


Informationen zu Cookies auf ÖWAV-Seite: Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum
Kontakt