Am 19. März 2025 fand im Hotel Heffterhof in Salzburg das Seminar „Renaturierung aus rechtlicher Sicht“ statt. Im Fokus stand die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die seit August 2024 in Kraft ist und die Mitgliedstaaten verpflichtet, Maßnahmen zur Renaturierung vielfältiger Ökosysteme zu ergreifen.
Die Veranstaltung bot fundierte Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen der Umsetzung. Expert:innen aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis diskutierten unter anderem über den aktuellen Stand der nationalen Wiederherstellungspläne, die Koordination zwischen verschiedenen Akteur:innen sowie die Auswirkungen auf Projektgenehmigungsverfahren.
Die Teilnehmer:innen erhielten detaillierte Informationen zur Renaturierungs-Verordnung, zu bestehenden Datengrundlagen sowie zu deren Auswirkungen auf Genehmigungsprozesse und finanzielle Aspekte. Besondere Aufmerksamkeit galt den Fragen der innerstaatlichen Kompetenzverteilung und dem Verhältnis der Verordnung zu anderen europäischen Rechtsakten.
Neben den Fachvorträgen bot die Veranstaltung Raum für Diskussionen, in denen die Herausforderungen und Chancen der gesetzlichen Vorgaben erörtert wurden. Die große Resonanz zeigte das hohe Interesse an diesem Thema und die Notwendigkeit weiterer Vernetzung und Abstimmung.
Die Veranstaltung unterstrich die Bedeutung eines koordinierten Vorgehens zur Umsetzung der Renaturierungsziele und bot wertvolle Impulse für kommende Schritte auf nationaler und europäischer Ebene.