Publikationen
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ÖWAV-Regelblatt 30: Sicherheitsrichtlinien für den Bau und Betrieb von Faulgasbehältern auf Abwasserreinigungsanlagen ÖWAV-Regelblatt 42: Unterirdische Kanalsanierung – Hauskanäle ÖWAV-Regelblatt 28: Unterirdische Kanalsanierung ÖWAV-Arbeitsbehelf 72: Leitfaden für die Dokumentation bei der unterirdischen Kanalsanierung ÖWAV-Regelblatt 7: Mindestausrüstung für die Eigen- und Betriebsüberwachung biologischer Abwasserreinigungsanlagen ÖWAV-Expert:innenpapier: Löschwasserrecycling
mehrere TermineWolkersdorf Maschinentechnischer Kurs Maschinentechnischer Kurs 17.09.2024Wien Kurs Vergaberecht SPEZIAL ÖWAV-Kurs „Vergaberecht SPEZIAL – Praxisfragen im Vergaberecht für die Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft“ 20.09.2024Oberndorf an der Melk Kurs Pflanzenkläranlagen (bis 50 EW) Kurs für den Betrieb von Kleinkläranlagen (bis 50 EW)Bepflanzte Bodenfilter (Pflanzenkläranlagen)
Maschinentechnischer Kurs
ÖWAV-Kurs „Vergaberecht SPEZIAL – Praxisfragen im Vergaberecht für die Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft“
Kurs für den Betrieb von Kleinkläranlagen (bis 50 EW)Bepflanzte Bodenfilter (Pflanzenkläranlagen)
Seminar "Blau-grüne Infrastruktur" Am 25. Juni 2024 fand das Seminar "Blau-grüne Infrastruktur" im Haus der Ingenieure in Wien statt. ÖWAV-RB 222 „Numerische Modellierung von Porengrundwasserleitern“ – Begutachtung Der ÖWAV-Arbeitsausschuss „Grundwassermodellierung“ hat den Entwurf zum Regelblatts 222 „Numerische Modellierung von Porengrundwasserleitern“ fertiggestellt. Stellungnahmen sind bis 15. September möglich. EU-Renaturierungsgesetz beschlossen Die EU-Staaten haben die umstrittene Verordnung zur Wiederherstellung von Naturflächen beschlossen. Der Renaturierungspakt verpflichtet die Länder der Europäischen Union, bis 2030 auf mindestens einem Fünftel ihrer Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur zu ergreifen.
Am 25. Juni 2024 fand das Seminar "Blau-grüne Infrastruktur" im Haus der Ingenieure in Wien statt.
Die EU-Staaten haben die umstrittene Verordnung zur Wiederherstellung von Naturflächen beschlossen. Der Renaturierungspakt verpflichtet die Länder der Europäischen Union, bis 2030 auf mindestens einem Fünftel ihrer Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur zu ergreifen.