31.01.24
Aktuelles zur Novellierung der kommunalen Abwasserrichtlinie (UWWTD)
Laut aktuellen Informationen des Europäischen Parlaments konnte beim politischen Trilog am 29.01.2024 (Europäischer Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäischen Parlament) eine politische Einigung der neuen inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben erzielt werden, die einen großen Meilenstein bei der Novellierung der UWWTD darstellt. Demnach konnte man sich auf neue Regeln für die Sammlung, Behandlung und Einleitung von kommunalem Abwasser einigen, um die Umwelt und die menschliche Gesundheit besser zu schützen, u.a. durch folgende Maßnahmen:

  • Bessere Überwachung von chemischen Schadstoffen, Krankheitserregern und antimikrobieller Resistenz
  • Die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika und die Mitgliedstaaten sollen die Kosten für die zusätzliche Behandlung von Mikroverunreinigungen finanzieren
  • Umfassendere Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser zur Vermeidung von Wasserknappheit
  • Verringerung der Emissionen auf dem Weg zur Energieneutralität

Der finale Text der Richtlinie wird erst vorliegen, wenn die noch andauernden Gespräche auf technischer Ebene der Trilogpartner abgeschlossen sind. Mit Veröffentlichung und Inkrafttreten der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie ist voraussichtlich bis Ende April 2024 zu rechnen.

 
 

Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Richtlinie nun noch förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen dann mit der Umsetzung der Anforderungen beginnen und im Jahr 2026 erste aktualisierte nationale Umsetzungsprogramme übermitteln.


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