Am 7.11. fand das traditionelle ÖWAV-Seminar „UVP-Recht in der Praxis“ statt, in dem die Teilnehmer:innen über die Neuerungen des UVP-Gesetzes informiert wurden. ÖWAV-Präsident Mag. Martin Niederhuber und Dr. Waltraud Petek (BMK) begrüßten die rund 160 Personen im Novotel Wien Hauptbahnhof zum Veranstaltungstag.
2023 wurde das UVP-Gesetz erstmals nach fünf Jahren wieder novelliert. Die UVP-Novelle brachte zahlreiche Änderungen, vor allem im Zusammenhang mit der Energiewende, verfahrensbeschleunigenden
Maßnahmen, den Inhalten der UVE und Anpassungen bei den UVP-pflichtigen Vorhaben.
Das jährlich stattfindende Praxisseminar behandelte vertieft folgende ausgewählte Schwerpunkte:
Die neuen Bestimmungen über den Bodenschutz und die Novellierung des Tatbestandes „Städtebauvorhaben“,
die Unterscheidung von Umweltauswirkungen als „prioritär“ und „nicht prioritär“ in der UVE
sowie Fragen der Planung, sowohl im Zusammenhang mit der Energieraumplanung als auch dem Städtebau.
Das Seminar ist für alle mit der UVP Befassten ein Forum der umfassenden Information und des intensiven
fachlichen Austausches.
Impressionen der Veranstaltung
(Fotos: ÖWAV)